Warum sollten Sie den Geometer fragen?
Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, landläufig auch Geometer genannt, hat eine Sonderstellung in der österreichischen Volkswirtschaft weil er als der unabhängige Technische Notar angesehen werden kann. Auch wenn er im Auftrag eines Klienten tätig wird so hat er im Gegensatz etwa zum Rechtsanwalt völlige Unabhängigkeit und Objektivität allzeit zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht ist ihm auch schon aufgrund der strengen Standesregeln vorgeschrieben und hält er akribisch ein.
Aber was kann der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, vulgo Geometer, für Sie lösen und beantworten?
In Österreich ist das staatliche Vermessungswesen öffentlich, das heißt jeder kann Einsicht in die Urkunden des Vermessungsamtes aber auch in die Urkundensammlung des Grundbuchs nehmen. Dabei kann der Geometer ihnen behilflich sein. Bei aller Öffentlichkeit dieser staatlichen Urkunden ist es oft schwer sich in diesen seit vielen Jahrhunderten gesammelten Werken zurecht zu finden.
Sie suchen Unterlagen die Ihnen Auskunft über die Grenzen zu ihren Nachbarn geben, sei es als Grundeigentümer oder nur als Mieter oder Wohnungseigentümer. Hat der Nachbar die Grundgrenzen verletzt, ist das Nachbargebäude zu nahe an der Grundgrenze, wem gehört der Zaun, wer hat diesen zu erhalten auch wenn er schon sehr desolat ist oder die Grenzmauer einzustürzen droht.
Die Grundlagen der Tätigkeit des Geometers sind sowohl seine akademische Ausbildung in technischen und juristischen Fragen als auch die praktischen Erfahrungen im Umgang mit den Gesetzen wie das Vermessungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, die Vermessungsverordnung, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, Grundbuchsanlegungsgesetz, die (9) Bauordnungen in Österreich, die Interpretation der Inhalte der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und Bebauungsvorschriften der Gemeinden.
Nun gibt es in Österreich aber zwei in wesentlichen Punkten verschiedene Kastasterdarstellungen: dem Grundsteuerkataster oftmals noch aus der Kaiserzeit – in manchen Teilen Österreichs zurückreichend bis zu Maria Theresia – mit den damals geltenden geringeren Genauigkeitsvorschriften und dem 1969 geschaffenen Grenzkataster mit den modernen Anforderungen an Genauigkeit und Rechtssicherheit entsprechenden Grundsätzen. Bei Grundstücken die im Grenzkataster eingetragen sind gibt es keine Ersitzungen von Grundstücksteilen und die Rechtssicherheit wonach die Koordinaten der Grenzpunkte rechtsverbindlich sind. Die Genauigkeit dieser Grenzpunkte ist in der Vermessungsverordnung geregelt und beträgt 5 cm.
Für den Grundbesitzer bedeutet das aber eine große Chance:
Er kann ein für alle Mal die Grenzen seiner Liegenschaft exakt bestimmen und für alle Zeit für sich, seine Kinder oder Nachbesitzer garantiert eintragen. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung bei einem geplanten Verkauf. Dann kann der Verkäufer nicht nur auf klare Rechtsverhältnisse hinweisen und es gibt keine Unklarheiten mit der Grenzziehung, was insbesondere bei der Durchführung von Baumaßnahmen wichtig ist, sondern es ist auch das Flächenausmaß eindeutig, nachdem noch immer meist gekauft wird.
Beachten Sie, im alten Grenzkataster ist die Flächenangabe nur eine rechtlich unverbindliche Ersichtlichmachung und garantiert niemand für dieses Flächenausmaß, auch nicht der Staat der sonst im Grundbuch für alle eingetragenen Eigentumsrechte garantiert. Sie zahlen übrigens auch nach diesem (ungenauen) Flächenausmaß die jährliche Grundsteuer. Und wer will schon laufend zu viel dem Finanzamt zahlen?
Lassen Sie auch vor einem geplanten Verkauf ihr Grundstück in den Grenzkataster übertragen und fragen Sie dazu ihren Geometer. Diese Grenzvermessung und Grenzfeststellung war auch schon der Anlass jahrelangen Nachbarschaftsstreit zu beenden. Der Geometer ist in dieser Angelegenheit unabhängiger Mediator und Vermittler und kann dank seines Wissens und Erfahrung die plausible und profunde Grenzziehungen finden und festlegen und liefert die rechtliche Begründung nachvollziehbar für alle.
Wenn Sie selber bewilligungspflichtige Neubauten auf ihrem Grundstück planen ist meist ein Teilungsplan erforderlich. Diesen auszuführen ist im Wesentlichen ausschließlich dem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen erlaubt und ist dieser dazu staatlich autorisiert und befugt. Er kennt die gesetzlichen Vorschriften und garantiert die fachkundige Vermessung und Vorbereitung für die grundbücherliche Eintragung auch durch die Einholung der notwendigen Bescheide des Vermessungsamtes und der Gemeinde dank seines Vermessungsplanes (Parzellierung und Teilungsplan). Sollte einmal die alte Katastergrenze aus einer lange zurückliegenden staatlichen Vermessung mit der Natur offensichtlich grob nicht übereinstimmen so führt er eine Mappenberichtigung mit Zustimmung der Grundeigentümer durch, die sodann vom Vermessungsamt übernommen wird.
Der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen ist ihre Ansprechperson die Sie in allen Grundangelegenheiten berät. Er bereitet auch Eingaben etwa für die geringfügige Änderung von Bebauungsplänen vor. Er erstellt 3 dimensionale Lage- und Höhenpläne als Grundlage für die Planung des Baumeisters oder Architekten. Er begleitet kontrollierend Baumaßnahmen und ist als Sachverständiger bei Streitfällen zur Stelle.
Das Berufsbild diese österreichischen „Grundbuchsgeometers“ ist weit über die österreichischen Landesgrenzen hinaus ein Vorbild etwa in den Staaten des ehemalige Ostblocks. Das österreichische Katasterwesen stand Pate für das vom Vermessungsunternehmen Meixner in den Jahren 1997 bis 2007 in ganz Russland eingeführte Bodenordnungssystem. Meixner hat in den Ländern Estland, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Montenegro sowie in Zypern und Abu Dhabi das bewährte österreichische Vermessungssystem zur Sicherung von Grund- und Boden als Grundlage für deren staatliche Bodenordnung eingeführt.
Meixner will für jeden persönlich und mit seinem Team sich bereithalten, deren Probleme anzunehmen, eine Lösung zu finden, zu beraten und schließlich Vermessungen zur Zufriedenheit der Auftraggeber termingerecht und wirtschaftlich auszuführen.